AsphaltierungsarbeitenGeschätzte GemeindebürgerInnen! Am Donnerstag, den 30.7.2026 und am Donnerstag, den 6.8.2026 wird ein Teilstück der Landesstraße L444 beginnend an der Rittschein-Brücke in Richtung Fürstenfeld bis zur Ortstafel Dietersdorf neu asphaltiert. Aus diesem Grund kommt es an diesen beiden Tagen zu Verkehrseinschränkungen und zu kurzen Wartezeiten. Wir bitte um Ihr Verständnis!
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JUGEND- UND SENIORENTAXIDer Gemeinderat der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld hat zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Mobilität von Jugendlichen und Senioren der Gemeinde das Projekt "JUGEND- und SENIORENTAXI" beschlossen: Folgende Richtlinien sind einzuhalten:
Die Höhe des Taxischecks beträgt € 5,--. Hievon sind € 2,50 von den Beziehern zu bezahlen. Pro Monat werden an einen Jugendlichen bzw. Pensionisten Schecks in der Höhe von maximal € 25,- ausgegeben. Die Schecks können bei einer Fahrt mit nachfolgenden Taxiunternehmern eingelöst werden.
Der Gemeinderat hofft, mit dieser Aktion einen positiven Beitrag für die Jugend und Senioren der Gemeinde Bad Loipersdorf getätigt zu haben. |
Bad Loipersdorfer Gemeinde-Gutschein: Regional schenken, regional stärkenMit dem Bad Loipersdorf Gutschein schenkt man nicht nur Freude, sondern unterstützt gleichzeitig die regionale Wirtschaft. Der Gutschein ist ein beliebtes Geschenk für zahlreiche Anlässe und kommt darüber hinaus auch bei verschiedenen Förderungen der Gemeinde zum Einsatz. „Der Gutschein ist ein tolles Geschenk, kommt aber auch bei Förderungen der Gemeinde zum Einsatz!“, betont Bürgermeister Herbert Spirk. Ziel ist es, das Bewusstsein für den regionalen Einkauf zu stärken und einen wertvollen Beitrag zur Sicherung heimischer Betriebe und Arbeitsplätze zu leisten. Der Gutschein kann bei teilnehmenden Betrieben in Bad Loipersdorf eingelöst werden und sorgt dafür, dass die Kaufkraft in der Region bleibt. So profitieren sowohl die Beschenkten als auch die örtlichen Unternehmen. Erhältlich bei:
Preis: EUR 10,– pro Gutschein Schenken Sie regional und setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen für eine starke lokale Wirtschaft! Der Bad Loipersdorf Gutschein ist die ideale Möglichkeit, Freude zu bereiten und gleichzeitig unsere Gemeinde zu unterstützen.
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Loipersdorfer Küchengeheimnisse Teil 1 und neu Teil 2
Loipersdorfer Küchengeheimnisse Teil 1 und 2 sind ab sofort auf dem Gemeindeamt und im Kaufhaus Nah und Frisch erhältlich.
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Der Thermenlandbus - die beste Verbindung aus Wien zu Genuss & Therme in der Steiermark |
Verbessertes Busangebot für Bad Loipersdorf auch für Privatpersonen nicht nur für Gäste. |
AdressänderungBei der Adressänderung geht es primär darum, dass in der Gemeinde Loipersdorf (KG Dietersdorf, Gillersdorf und Loipersdorf) das bestehende Adressleitsystem endgültig navigationstauglich gestellt und damit für die Bürger eine Adressänderung durchgeführt wird. Für die KG Stein bleiben die Adressen vorerst unverändert. Über mögliche Änderungen wird demnächst unter Einbindung der Bevölkerung beraten. |
Neue ÖffnungszeitenDas Gemeindeamt Loipersdorf ist geöffnet von: Montag bis Freitag von 07.00 bis 15.00 Uhr Außerhalb der Dienstzeiten können Sie uns gerne eine Nachricht hinterlassen: gde@bad-loipersdorf.gv.at |
Hundeabgabenordnung - NeuDie Hundeabgabe ab 01.01.2013 wird mit € 60,--/jährlich je Hund festgesetzt. Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Gemeindeamt. |
Veranstaltungsgesetz 2012Veranstaltungsgesetz 2012 – (gültig ab 01.11.2012) Alle Veranstaltungen sind entweder melde- oder anzeigepflichtig! Beteiligte sind: die Akteure (Fußballer, Kabarettisten etc.), die Besucher und das für die Veranstaltung notwendige Personal. Die Meldungen bzw. Anzeigen sind bis zu 1000 Beteiligten bei der Gemeinde, über 1000 Beteiligte und Großveranstaltungen bei dier Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen. Meldepflichtige Veranstaltungen:. Veranstaltungen bis 300 Beteiligte in der Zeit von 08,00 bis 22,00 UhrVeranstaltungen bis 1000 Beteiligte wenn die Veranstaltungsstätte eine Genehmigung besitzt oder die Zeit von 08,00 bis 22,00 Uhr überschreitet bei der Gemeinde, über 1000 Beteiligte bei der Bezirksverwaltungsbehörde Anzeigepflichtige Veranstaltungen: Veranstaltungen bis 300 Beteiligten wenn die Zeit vor 08,00 beginnt oder nach 22,OO Uhr endet, oder bis 1000 Beteiligte, wenn die Veranstaltungsstätte keine Genehmigung besitzt bei der Gemeinde, über 1000 Beteiligte bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Mobile Veranstaltungen (Zelte, Gerüste, Vergnügungsgeräte etc.) bedürfen einer Registernummer der Landesregierung. Ist diese nicht vorhanden ist eine Abnahmeverhandlung notwendig. Veranstaltungen welche auch auf öffentlichen Straßen stattfinden (Laufveranstaltungen, Wandertage etc.) sind zusätzlich wie bisher von der Bezirksverwaltungsbehörde straßenpolizeilich genehmigen zu lassen. Meldepflichtige Veranstaltungen sind spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich zu melden. Anzeigeplfichtige Veranstaltungen spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung. Der Veranstalter oder ein genannter Vertreter müssen während der Dauer der Veranstaltung anwesend sein. Gebühren: Prüfung der Meldungen gem. § 7 Abs. 3 € 20,00 Prüfung der Anzeige gem 8 Abs. 3 € 40,00 Genehmigung einer Veranstaltungsstätte bis 1000 Beteiligte € 120,00 Die Bundesgebühren sind dzt. noch nicht festgesetzt. |