Amtstafel

Ferienpass 2023

Über 25 Veranstaltungen bieten den Kindern und Jugendlichen der Gemeinde ein abwechslungsreiches und spannendes Programm in den Ferien.

Anmeldung ab ab 05.07.2023 im Gemeindeamt Tel. 03382/8225 möglich.

Neuer Gemeinderat seit 01.08.2020

Herbert Spirk wurde als Bürgermeister wiedergewählt. Als Vizebürgermeister steht ihm Mag. (FH) Dietmar Fuchs zur Seite. Zum Gemeindekassier wurde Gernot Sammer gewählt. Alle drei Vorstandsmitglieder wurden einstimmig gewählt. Wir gratulieren recht herzlich!

Gemeinderatswahlergebnis

Verbessertes Busangebot für Bad Loipersdorf auch für Privatpersonen nicht nur für Gäste.

Corona-Virus Information 3

Neues aus der Gemeindestube

Gemeindenachrichten März 2020

Neues aus der Gemeindestube

Gemeindeversammlung

Am 11.2.2020 findet im Gasthaus Jandl um 19 Uhr eine Gemeindeversammlung für die Bevölkerung der Gemeinde Bad Loipersdorf statt.

Der Thermenlandbus - die beste Verbindung aus Wien zu Genuss & Therme in der Steiermark

Adressänderung

Bei der Adressänderung geht es primär darum, dass in der Gemeinde Loipersdorf (KG Dietersdorf, Gillersdorf und Loipersdorf) das bestehende Adressleitsystem endgültig navigationstauglich gestellt und damit für die Bürger eine Adressänderung durchgeführt wird. Für die KG Stein bleiben die Adressen vorerst unverändert. Über mögliche Änderungen wird demnächst unter Einbindung der Bevölkerung beraten.

Neue Öffnungszeiten

Das Gemeindeamt Loipersdorf ist von Montag bis Freitag von 07.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.

Hundeabgabenordnung - Neu

Die Hundeabgabe ab 01.01.2013 wird mit € 60,--/jährlich je Hund festgesetzt.

Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Gemeindeamt.

Veranstaltungsgesetz 2012

Veranstaltungsgesetz 2012 – (gültig ab 01.11.2012)

Alle Veranstaltungen sind entweder melde- oder anzeigepflichtig!

Beteiligte sind: die Akteure (Fußballer, Kabarettisten etc.), die Besucher und das für die Veranstaltung notwendige Personal.

Die Meldungen bzw. Anzeigen sind bis zu 1000 Beteiligten bei der Gemeinde, über 1000 Beteiligte und Großveranstaltungen bei dier Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen.

Meldepflichtige Veranstaltungen:. Veranstaltungen bis 300 Beteiligte in der Zeit von 08,00 bis 22,00 UhrVeranstaltungen bis 1000 Beteiligte wenn die Veranstaltungsstätte eine Genehmigung besitzt oder die Zeit von 08,00 bis 22,00 Uhr überschreitet bei der Gemeinde, über 1000 Beteiligte bei der Bezirksverwaltungsbehörde

Anzeigepflichtige Veranstaltungen: Veranstaltungen bis 300 Beteiligten wenn die Zeit vor 08,00 beginnt oder nach 22,OO Uhr endet, oder bis 1000 Beteiligte, wenn die Veranstaltungsstätte keine Genehmigung besitzt bei der Gemeinde, über 1000 Beteiligte bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Mobile Veranstaltungen (Zelte, Gerüste, Vergnügungsgeräte etc.) bedürfen einer Registernummer der Landesregierung. Ist diese nicht vorhanden ist eine Abnahmeverhandlung notwendig.

Veranstaltungen welche auch auf öffentlichen Straßen stattfinden (Laufveranstaltungen, Wandertage etc.) sind zusätzlich wie bisher von der Bezirksverwaltungsbehörde straßenpolizeilich genehmigen zu lassen.

Meldepflichtige Veranstaltungen sind spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich zu melden.

Anzeigeplfichtige Veranstaltungen spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung.

Der Veranstalter oder ein genannter Vertreter müssen während der Dauer der Veranstaltung anwesend sein.

Gebühren:

Prüfung der Meldungen gem. § 7 Abs. 3 € 20,00

Prüfung der Anzeige gem 8 Abs. 3 € 40,00

Genehmigung einer Veranstaltungsstätte bis 1000 Beteiligte € 120,00

Die Bundesgebühren sind dzt. noch nicht festgesetzt.

Loipersdorfer Küchengeheimnisse Teil 1 und neu Teil 2

 

Loipersdorfer Küchengeheimnisse Teil 1 und 2 sind ab sofort auf dem Gemeindeamt und im Kaufhaus Nah und Frisch erhältlich.

 

Loipersdorfer Gemeinde-Gutschein

"Der Gutschein ist ein tolles Geschenk, kommt aber auch bei Förderungen der Gemeinde zum Einsatz!" so Bürgermeister Herbert Spirk. Damit will die Gemeinde auch das Bewusstsein für den regionalen Einkauf stärken und einen Beitrag zur Sicherung der heimischen Wirtschaft und Arbeitsplätze leisten.

Erhältlich ist der attraktive Gutschein zum Preis von EUR 10,-- im Gemeindeamt Loipersdorf.

JUGEND- UND SENIORENTAXI

Der Gemeinderat der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld hat zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Mobilität von Jugendlichen und Senioren der Gemeinde das Projekt "JUGEND- und SENIORENTAXI" beschlossen:

Folgende Richtlinien sind einzuhalten:

  • Die Verwendung des Jugendschecks ist nur Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld im Alter von 16 bis 26 Jahren vorbehalten.
  • Die Verwendung des Seniorenschecks ist nur Senioren mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld ab dem 60. Lebensjahr, für Personen mit Beeinträchtigung bzw. Personen ohne finanzielles Einkommen vorbehalten.
  • Die Taxischecks können im Gemeindeamt Loipersdorf bei Fürstenfeld unter Vorlage eines Ausweises bezogen werden.

Die Höhe des Taxischecks beträgt € 5,--. Hievon sind € 2,50 von den Beziehern zu bezahlen.

  • Pro Monat werden an einen Jugendlichen bzw. Pensionisten Schecks in der Höhe von maximal € 30,-- ausgegeben.
  • Die Schecks können bei einer Fahrt mit den Taxiunternehmern
    Posch -   Gillersdorf, Tel. 03382/8264
    Poten –   Güssing, Tel. 03322/44200
    König –   Großwilfersdorf, Tel. 0664/4114116
    Matzer - Unterlamm, Tel. 03155/8585
    Garber – Fürstenfeld, Tel. 03382/71734
    eingelöst werden.

Der Gemeinderat hofft, mit dieser Aktion einen positiven Beitrag für die Jugend und Senioren der Gemeinde getätigt zu haben.

Flächenwidmungsplan